Das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) Zum Wohl der Patienten und für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem wurde im März 2006 in Berlin das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) als Kompetenzzentrum im Wertesystem der Gesundheitsverfassung gegründet.
Das DIGR versteht sich als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die durch einen marktwirtschaftlichen und liberalen Denkansatz geprägt ist. Sein Ziel ist ein freies, faires und partnerschaftliches Gesundheitswesen. Zur Erreichung dieses Ziels engagiert sich das DIGR in den Bereichen Forschung, Lehre, Beratung und Nachwuchsförderung.
Wissenschaftliche Leitung:
Universitätsprofessor Dr. Helge Sodan 9. Berliner Gespräche zum GesundheitsrechtDr. Philipp Rösler, Bundesminister für Gesundheit, über das neue Gesundheitssystem
Am 22. Februar 2011 fanden bereits zum neunten Male die Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht statt.
Die gemeinsam vom Deutschen Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) und der Freien Universität Berlin ausgerichtete Veranstaltung war in diesem Jahr dem Thema gewidmet: „Aktuelle Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen – Analyse und Ausblick“.
Get the Flash Player to see this player with the file: digr_gespaeche_9_2011_04_06.flv
Hier erhalten Sie weitere Informationen. Präsentation des Handbuchs des Krankenversicherungsrechts in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin
Der Verlag C. H. Beck und das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) veranstalteten am 14. Dezember 2010 einen gemeinsamen Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft.
Dort stellten der Verlag und das DIGR das von Prof. Dr. Helge Sodan, Direktor des DIGR, herausgegebene und vor kurzem neu erschienene Handbuch des Krankenversicherungsrechts vor.
Hier erhalten Sie weitere Informationen. |