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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses...

Karin Ziermann, Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Berlin 2007 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 6 – Duncker & Humblot).

Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben kollegiale Funktionsträger seit langem erhebliches Gewicht bei der Normsetzung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Bewertungsausschüsse sind als Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung dazu beauftragt, Art, Umfang und Inhalt der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung näher zu bestimmen. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bewertungsauschüssen für die vertragsärztliche und die vertragszahnärztliche Versorgung Handlungsaufträge erteilt, aus deren Sachzusammenhang sich notwendigerweise ein enges Zusammenspiel der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Bewertungsmaßstabes ergibt. Erhebliches Konfliktpotential entsteht, wenn beide Gremien durch ihre Beschlüsse Konkretisierungen des Leistungsanspruches des Versicherten vornehmen. Karin Ziermann nimmt eine Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen vor und zeigt innovative Lösungsmöglichkeiten zur Harmonisierung und Effizienzerhöhung der Aufgabenerfüllung beider Gremien auf.

Ruth Schimmelpfeng-Schütte, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, beurteilt die Arbeit von Ziermann in einer Rezension in der Zeitschrift Medizinrecht (MedR) 2007, S. 629, unter anderem wie folgt:

„Karin Ziermann gelingt es, die höchst komplexe und differenzierte Rechtsmaterie der gesetzlichen Krankenversicherung klar, übersichtlich, gut lesbar – fast spannend – darzustellen. Schon aus diesem Grunde ist die Dissertation ein Gewinn. Sie sollte in keiner krankenversicherungsrechtlichen
Bibliothek fehlen.“