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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung

Helge Sodan (Hrsg.), Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer. Vorträge im Rahmen der 1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht am 16. und 17. Juni 2003, Berlin 2004 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 1 – Duncker & Humblot).

Seit langem befindet sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland in einer strukturellen und vor allem finanziellen Krise. Allein seit 1977 hat der Gesetzgeber diese Sozialversicherung durch über 50 größere Gesetze mit mehr als 7.000 Einzelbestimmungen zu sanieren versucht – jedoch ohne dauerhaften Erfolg und mit erheblichen Belastungen der Leistungserbringer, wie etwa von Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken sowie pharmazeutischen Unternehmen. Die jährlichen Ausgaben der chronisch defizitären GKV sind mittlerweile auf insgesamt über 140 Milliarden Euro gestiegen. Trotz der erheblichen finanziellen Aufwendungen bleibt die GKV selbst eine Dauerpatientin.

Der vorliegende Band 1 der neu gegründeten Publikationsreihe „Schriften zum Gesundheitsrecht” gibt die Vorträge wieder, die im Rahmen der „1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht” am 16. und 17. Juni 2003 gehalten wurden.

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dient die Formel von der „Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit” der GKV zur Rechtfertigung von – teilweise intensiven – Eingriffen in Grundrechte der Leistungserbringer, besonders in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Der Beitrag von Walter Leisner ist der Frage gewidmet, ob die finanzielle Stabilität der GKV ein grundgesetzliches Gebot darstellt; er befaßt sich wesentlich auch mit dem Aspekt der “sozialen Schutzbedürftigkeit”. Friedhelm Hufen sieht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Durchführung weiterer „systemerhaltender” und rein kostenorientierter Reformmaßnahmen mit Rücksicht auf die Grundrechte der Leistungserbringer geringer, als durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konzediert. Raimund Wimmer beschäftigt sich mit der Bedeutung gerade des Grundrechts der Berufsfreiheit im Spannungsverhältnis zum sozialgesetzlich verankerten Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Beiträge aus der Sicht eines hochrangigen Repräsentanten eines weltweit tätigen amerikanischen Pharmakonzerns (Stefan Oschmann), des Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Eberhard Wille) und eines Bundestagsabgeordneten (Eike Hovermann) unterstreichen den interdisziplinären Ansatz der Schrift.

Rezensionen (Auszüge)

„In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Begriffe ‚Sicherung der finanziellen Stabilität‘ sowie ‚Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung‘ mittlerweile eine lange Tradition. Die in keiner Entscheidung näher erläuterte Formel dient dabei immer wieder zur Rechtfertigung teilweise erheblicher Grundrechtseingriffe zu Lasten der Leistungserbringer – erinnert sei hier nur an die Entscheidung zur Rechtfertigung einer Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit (BVerfGE 103, 172, 184 ff.). Mit den ‚Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht‘ – im Jahre 2003 haben in kurzer Folge drei Veranstaltungen stattgefunden – hat sich Helge Sodan zum Ziel gesetzt, Gesetzesreformen einer fundierten ‚verfassungs- und europarechtlichen Kritik zu unterziehen‘ sowie ‚konzeptionelles, interdisziplinäres Denken über die Weiterentwicklung des Gesundheitsrechts‘ anzustoßen. Die in den Schriften zum Gesundheitsrecht (Band 1) wiedergegebenen Vorträge der 1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht zeigen, dass ihm dies gelungen ist. …
Insgesamt bietet der Tagungsband neben berechtigter Kritik Anregungen für eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens und ist daher uneingeschränkt zu empfehlen. Wer an den Tagungen des Jahres 2003 nicht teilnehmen konnte, darf gespannt sein auf die Bände 2 und 3 der Schriften zum Gesundheitsrecht.“

Prof. Dr. Dagmar Felix, Universität Hamburg, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2004, S. 587.

„Eine eingehende Auseinandersetzung mit den einzelnen Referaten ist im Rahmen einer Rezension nicht zu leisten. Letztere zeichnen sich oftmals dadurch aus, aus dem jeweiligen Praxisfeld des Referenten zu kommen, und sind daher auch praktisch relevant. Diese kenntnisreich geschriebenen Beiträge und der interdisziplinäre Ansatz – aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Herkunft der Referenten werden neben den rechtlichen sowohl die wirtschaftlichen als auch die politischen Aspekte der Gesamtproblematik behandelt – machen den Band für jeden interessant, der sich, sei es als Berater, als Entscheider oder als Doktorand, intensiv mit den Fragen der weiteren Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung auseinandersetzt oder auseinander setzen muss.“

Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns, Osnabrück, Deutsches Verwaltungsblatt 2005, S. 828 (829).