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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

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9. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

22.02.2011

Am 22. Februar 2011 fanden zum neunten Male die Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht statt. Die gemeinsam vom Deutschen Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) und der Freien Universität Berlin ausgerichtete Veranstaltung war in diesem Jahr dem Thema gewidmet: „Aktuelle Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen – Analyse und Ausblick“.

Kurz nach dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) und des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) erfolgte eine Analyse wesentlicher Neuregelungen dieser beiden Gesetzeswerke. Entsprechend dem interdisziplinären Ansatz der Berliner Gespräche wurden die aktuellen Fragen nicht nur aus juristischer, sondern auch aus politischer und ökonomischer Perspektive erörtert.

Prof. Dr. Helge Sodan, Direktor des DIGR, eröffnete die Veranstaltung mit einer Einführung in die Thematik. Rund 150 Experten aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens nahmen an dieser Tagung teil, darunter Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, Repräsentanten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Vertreter der pharmazeutischen Industrie, Repräsentanten ärztlicher und zahnärztlicher Organisationen, Richter aus der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtswissenschaftler und Rechtsanwälte sowie Vertreter juristischer Fachverlage.

Den ersten Vortrag mit dem Titel „Das neue Gesundheitssystem – transparent, stabil und gerecht“ hielt der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler. Nach einer Tätigkeit von knapp 16 Monaten in diesem Amt zog Dr. Rösler eine Zwischenbilanz der neuen Gesundheitspolitik und gab einen Ausblick auf künftige Reformmaßnahmen. Nachdrücklich sprach er sich für die Stärkung des Wettbewerbs, die Überwindung planwirtschaftlicher Strukturen und die Förderung der Freien Berufe aus. Ganz auf dieser Linie lagen auch die Ankündigungen des Ministers für das noch zu beschließende Versorgungsgesetz: Ausweitung wettbewerblicher Elemente und die Einführung flexiblerer Lösungen statt starrer Vorgaben sowie die Berücksichtigung des demografischen Faktors. Im Anschluss an den etwa 40-minütigen Vortrag fand eine intensive Diskussion statt, in deren Verlauf der Minister unter anderem Fragen zu dem Gesundheitsfonds und den Erstattungsbeträgen für Arzneimittel sowie zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantwortete.

Sodann referierten Dr. Ernst Hauck, Richter am Bundessozialgericht, Dr. Karl Horst Schirbort, ehemaliger langjähriger Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, und Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse und Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, über Vor- und Nachteile des Kostenerstattungs- und des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dr. Hauck gelangte nach einem Vergleich der beiden Modelle zu dem Fazit, dass grundsätzlich das Sachleistungsmodell die überzeugendere Variante sei. Jedoch fänden sich im geltenden Recht auch Elemente des Kostenerstattungsprinzips. Aufgrund des Wahlrechts der Versicherten stünden beide Modelle gleichberechtigt nebeneinander.

Dem widersprach Dr. Schirbort, der die Auffassung vertrat, dass das Kostenerstattungsprinzip – zu Unrecht – ein Schattendasein friste. Er plädierte nachdrücklich für die Ausdehnung des Kostenerstattungsprinzips, mit dessen Hilfe das Vertragsarztrecht deutlich schlanker und entbürokratisiert werden könnte.

Dr. Drabinski schlug ein „Versorgungsmodell einer Einzelleistungsvergütung mit Eigenbeteiligung und Gesundheitskonto“ und damit eine vermittelnde Lösung vor, die Elemente beider Modelle enthält. Neben der Abschaffung der Praxisgebühr sind insbesondere die Einführung einer Einzelleistungsvergütung anstelle von Pauschalen sowie eine Eigenbeteiligung des Versicherten in Höhe von 10 Prozent Teile des vorgeschlagenen zehn Punkte umfassenden Reformmodells.

Am Nachmittag stellte Michael Klein LL.M., Geschäftsführer Recht der Pfizer Deutschland GmbH, das Regime der Erstattungsbeträge für Arzneimittel nach § 130b SGB V vor. Er bewertete die einschlägigen Neuregelungen des AMNOG sehr kritisch und vermisste unter anderem effektive Rechtsschutzmöglichkeiten der von den Erstattungsbeträgen betroffenen Arzneimittelhersteller.

Prof. Dr. Hermann Plagemann, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, stellte den Teilnehmern die Neuregelungen des GKV-FinG zur hausarztzentrierten Versorgung vor. Sein Fazit für diese Versorgungsform fiel ambivalent aus: Die Verbesserung der hausärztlichen Vergütung sei zu begrüßen; gleichwohl müsse man sich fragen, weshalb diese verbesserte Qualität nicht zur Regelversorgung gehöre.

Mit einem sehr grundsätzlichen Thema beschloss Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt und Autor, die 9. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht; er sprach über den „Grundsatz der Subsidiarität und die gesetzliche Krankenversicherung“. Das Subsidiaritätsprinzip sei – dem Grundsatz nach – eine tragende und konstruktiv wesentliche Säule des Sozialversicherungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Gebauer bezweifelte die Vereinbarkeit der legislativen Aktivitäten der jüngeren Vergangenheit namentlich auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung mit diesem Nachrangigkeitsprinzip.

Filmbericht über die Veranstaltung

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Flyer der 9. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht (PDF-Dokument)

Bilder der Veranstaltung (Teil 1)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bilder der Veranstaltung (Teil 2)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bilder der Veranstaltung (Teil 3)